INFPC Kofinanzierungsantrag bis Ende Mai einreichen

INFPC Kofinanzierungsantrag bis Ende Mai einreichen

Verpassen Sie die Einreichungsfrist des Kofinanzierungsantrags nicht!

Was den Zeitraum für die Zulässigkeit des Weiterbildungsplans angeht, wird sich nur noch auf das Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) bezogen.

Der Kofinanzierungsantrag muss dem INFPC spätestens 5 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres, d. h. spätestens zum 31. Mai, vorliegen.

Für die Einreichung wird keine Fristverlängerung gewährt.

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